VEREINBAREN SIE TERMINE NUR TELEFONISCH, VIELEN DANK !

Sie haben ein Rezept ? !

Wir sind eine klassische Physiotherapie-Praxis und bieten Ihnen folgende Heilmittel:

 

Wissenswertes vorab:

In unserer Branche herrscht überall akuter Fachkräftemangel. Daher bitten wir Sie:
Wenden sich so früh wie möglich an uns, damit wir Sie zeitnah einplanen können. Vielen Dank!
 
Unsere Patienten kommen meist mit folgenden Rezepttypen in die Praxis:
>  Die Heilmittelverordnung für die kassenärztliche Behandlung (Heilmittelverordnung 13).
Dieser Rezepttyp muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Ausnahme: dringlicher Behandlungsbedarf ist angekreuzt.
>  Für die zahnärztliche Verordnung gilt ebenfalls ein Behandlungsbeginn von spätestens 28 Tagen nach Ausstellung.
>  Rezepte mit Hausbesuch nehmen wir grundsätzlich gerne entgegen. Organisatorisch muss Ihre Adresse jedoch zu unseren bereits geplanten Routen passen, sprich Sie müssen für uns erreichbar sein.
>  Rezepte der Berufsgenossenschaften (BG) werden häufig nach akuten Komplikationen ausgestellt und müssen daher spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Ausnahme: dringlicher Behandlungsbedarf ist angekreuzt.
Bitte schauen Sie, ob der Arzt bereits ein konkretes Datum als „Behandlungsbeginn“ eingetragen hat, denn Dieser muss unbedingt eingehalten werden!
Auch duldet dieser Rezepttyp keine Unterbrechungen, die länger als 14 Tage dauern.
>  Privatrezepte haben keine direkten Anforderungen an Behandlungsbeginn und Behandlungsfrequenz. Hier entscheiden Patient und Therapeut über ein sinnvolles Vorgehen.
>  Das Entlassmanagement-Rezept wird dem Patient noch im Krankenhaus ausgestellt und sorgt für eine nahtlose Weiterbehandlung des Patienten. Hier sollten Sie unverzüglich Termine vereinbaren, da die Rezept-Gültigkeit bereits nach 12 Tagen abläuft.

Rezeptgebühr:

Bitte beachten Sie, daß Sie zu Beginn der Behandlung einmalig pro Rezept eine Rezeptgebühr bezahlen müssen, da die Krankenkassen nicht die Gesamtkosten übernehmen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
10,00 € Rezeptgebühr zzgl. 10% des Rezeptwertes.
Bitte bezahlen Sie diese innerhalb der ersten Behandlunsgtermine. Falls Sie eine Befreiungskarte besitzen, bringen Sie diese bitte mit.
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